Am 12. September 2025 ist die Verordnung (EU) 2023/2854, besser bekannt als der Data Act, in Kraft getreten. Dies scheinen gerade kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) unter dem Eindruck der vielen anderen neuen Regulierungen, wie etwa der sehr präsenten KI-Verordnung, kaum auf dem Schirm zu haben. Wir möchten mit diesem Beitrag einen ersten Überblick über den Data Act geben und helfen, ihn für Ihr Unternehmen einzuordnen.
Was regelt der Data Act?
Der Data Act ist kein neues Datenschutzgesetz, sondern soll den Zugang zu und die Nutzung von Daten gerechter gestalten. Er ist damit Teil der europäischen Datenstrategie und soll sicherstellen, dass die Wertschöpfung aus Daten nicht allein großen Konzernen vorbehalten bleibt. Kern des Data Acts ist die Weitergabe von Daten, die durch vernetzte Produkte und mit Produkten verbundene Dienste erlangt oder generiert werden. Er regelt unter anderem:
• Zugang:
Nutzer vernetzter Produkte und verbundener Dienste haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf die erzeugten Daten.
• Weitergabe:
Diese Daten dürfen unter bestimmten Voraussetzungen auch Dritten – etwa Wartungs- oder Serviceunternehmen – zugänglich gemacht werden.
• Information:
Anbieter von vernetzten Produkten und verbundenen Diensten haben eine Informationspflicht gegenüber ihren Kunden hinsichtlich der Produkt- bzw. Dienstdaten.
Gleichzeitig schützt die Verordnung die Interessen der Beteiligten und deren Geschäftsgeheimnisse und berücksichtigt die Regelungen zum Schutz personenbezogener Daten. Es liegt auf der Hand, dass hierdurch Spannungsfelder entstehen, die im konkreten Einzelfall sorgfältig geprüft werden sollten.
Wie wirkt sich der Data Act in der Praxis aus?
Für die Wirtschaft ergeben sich vielfältige Anwendungsfälle:
• Maschinenbau:
Ein Unternehmen, das eine Produktionsanlage betreibt, kann künftig leichter auf Sensordaten zugreifen, die bislang oft beim Hersteller „gefangen“ waren. So können eigene Auswertungen durchgeführt und Wartungsdienste unabhängiger Anbieter genutzt werden.
• Logistik:
Flottenbetreiber können Routen- und Fahrzeugdaten auswerten, um Lieferketten effizienter zu gestalten – oder sie mit Partnern teilen, um gemeinsame Plattformen aufzubauen.
• Handel:
Daten aus vernetzten Kassensystemen oder Smart Devices können für neue Serviceangebote genutzt werden.
Diese Beispiele zeigen: Daten, die bislang schwer zugänglich waren, können künftig zum Wettbewerbsvorteil werden. Entsprechend müssen jedoch auch die jeweiligen Dateninhaber für die entsprechende Zugänglichkeit sorgen.
Was ist zu tun?
Unternehmen, die von Data Act betroffene Daten erzeugen oder nutzen, sollten zeitnah die mit dem Data Act verbundenen neuen Herausforderungen in den Bereichen Compliance und Datenschutz angehen:
• Kenntnis der Daten:
Welche Daten liegen beim Dateninhaber? Welche der Daten sind personenbezogen, welche nicht-personenbezogen?
• Anpassung der Verträge:
Welche Verträge bestehen und wie müssen diese angepasst werden?
• Datenschutz:
Auf welcher datenschutzrechtlichen Rechtsgrundlage darf ich als Dateninhaber welche personenbezogenen Daten weitergeben?
• Schutz von Geschäftsgeheimnissen:
Wie werden meine Geschäftsgeheimnisse und die meiner Vertragspartner geschützt?
• Technische Umsetzung:
Welche Regelungen sind bei der technischen Umsetzung der Datenweitergabe zu beachten?
Wie können wir Sie dabei unterstützen?
Der Data Act ist für mittelständische Unternehmen sowohl Herausforderung als auch Chance. Er ermöglicht einen faireren Zugang zu Daten und eröffnet neue Geschäftsmodelle – verlangt aber gleichzeitig rechtliche und organisatorische Anpassungen. Wer rechtzeitig handelt, kann die Weichen für eine zukunftsfähige Datenstrategie stellen.
Generieren Ihre Produkte oder Dienste Daten oder ist für Ihr Unternehmen die Nutzung generierter Daten notwendig oder hilfreich?
Wir analysieren Ihre Prozesse und Verträge und unterstützen Sie gerne dabei, die Vorgaben des Data Act erfolgreich umzusetzen und vom Data Act zu profitieren. Kontaktieren Sie uns per E-Mail an info@legit-kanzlei.de.